(15.05.2023) Die Autobahn GmbH des Bundes darf vorläufig keinen Gebrauch von den Genehmigungen zur Verwirklichung des Vorhabens „Ersatzbau der Talbrücke Büschergrund“ an der A 45 in Freudenberg machen, die der Kreis Siegen-Wittgenstein erteilt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 11.05.2023 auf Antrag des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) entschieden.
Quelle: IBR News
Link: OVG stoppt vorläufig Neubau der Talbrücke Büschergrund (A 45) in Freudenberg
