OVG NRW: Bebauungsplan für neues Braunkohlekraftwerk in Niederaußem unwirksam

Nov. 16, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(16.11.2018) Der Bebauungsplan „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“ der Stadt Bergheim, der Grundlage für die Errichtung eines modernen Braunkohlekraftwerks sein sollte, ist unwirksam. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute in einem Normenkontrollverfahren entschieden, das zwei Anwohner angestrengt hatten.

Quelle: IBR News
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