"Nur wer schreibt, der bleibt?"

Feb. 1, 2024 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

Mündlicher Vertragsschluss kann bei Bauvorhaben von Verbrauchern schwer wiegende Folgen haben

(01.02.2024) Grundsätzlich können auch mündlich abgeschlossene Verträge rechtsverbindlich sein. Das gilt aber nicht, wenn das Gesetz eine besondere Form für den jeweiligen Vertrag vorschreibt. Mit dieser Erkenntnis zeigten sich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich ein Bauunternehmer aus Ostfriesland und eine Bauherrin aus Westerstede konfrontiert.

Quelle: IBR News
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