Niedersachsen richtet Gruppen-Gerichtsstände für Konzerninsolvenzen ein

Okt. 2, 2019 | Bau- und Architektenrecht

(02.10.2019) Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hat per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 01.10.2019 drei Amtsgerichte bestimmt, an denen im Fall von Konzerninsolvenzen sogenannte Gruppen-Gerichtsstände begründet werden können. Dies teilte ihr Ministerium mit. Damit solle ein Auseinanderfallen örtlicher Insolvenzgerichtszuständigkeiten vermieden und eine Konzentration sämtlicher Verfahren an einem Ort ermöglicht werden.

Quelle: IBR News
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