(08.04.2022) Das Fehlen einer schriftlichen Vollmacht eines Anwalts darf das Gericht nur dann von Amts wegen berücksichtigen, wenn begründete Zweifel am Auftrag bestehen. Solche Bedenken dürfen laut Bundesverfassungsgericht nicht allein damit begründet werden, dass bislang keine Vollmacht in den Akten ist. Unabhängig davon müsse dem Rechtsanwalt eine ausreichende Frist zur Vorlage gewährt werden.
Quelle: IBR News
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