(14.10.2024) Eine Anwaltskanzlei wollte eine negative Google-Bewertung eines früheren Mandanten aus der Welt schaffen, der von ihr wegen eines seiner Meinung nach „nicht besonders fähigen Rechtsanwalts“ abriet. Das OLG Bamberg beurteilt die Bewertung aber als zulässige Meinungsäußerung.
Quelle: IBR News
Link: "Nicht besonders fähiger Rechtsanwalt": Negative Mandantenbewertung bleibt
