(29.10.2018) Für schädliche Stoffe in Kinderspielzeug gelten neue Höchstgrenzen. Verbraucher können mit Musterfeststellungsklagen ihre Ansprüche künftig leichter durchsetzen – diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten im November in Kraft.
Quelle: IBR News
Link: Neuregelungen im November 2018
