(22.02.2018) Das Bundeskabinett hat die in dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung seit dem 01.01.2018 geltenden Mindestlöhne jetzt für allgemeinverbindlich erklärt. Am 21.02.2018 billigte es die entsprechenden Mindestlohnverordnungen, die am 01.03.2018 in Kraft treten werden.
Quelle: IBR News
Link: Neuer Mindestlohn für alle im Baugewerbe
