Neuer Maut-GAU? Bundesverkehrsministerium droht Klagewelle durch GaLaBau

Juni 18, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(18.06.2024) Transportiert ein Dachdecker mit einem 5-Tonner Materialien zur Dachbegrünung von seinem Betriebshof zum Kunden, dann ist das mautfrei. Transportiert ein Garten- und Landschaftsbau-Unternehmer aber mit dem gleichen Fahrzeug dasselbe Material von seinem Betriebshof zum Kunden, dann zahlt er Maut. Das klingt nicht nur irrational, sondern es verstößt auch noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Dennoch wird es genauso für die rund 20.000 Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus ab 1. Juli 2024 Wirklichkeit.

Quelle: IBR News
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