Für Rechnungen, die ab dem 01.01.2026 ausgestellt werden, gelten deshalb folgende neue Halbjahresbezugs-Preise:
ibr-online Einzelplatz: 285,00 Euro;
für Bezahl-Abonnenten der IBR: 160,00 Euro;
vpr-online Einzelplatz: 195,00 Euro.
Für Rechnungen, die ab dem 01.01.2026 ausgestellt werden, gelten deshalb folgende neue Halbjahresbezugs-Preise:
ibr-online Einzelplatz: 285,00 Euro;
für Bezahl-Abonnenten der IBR: 160,00 Euro;
vpr-online Einzelplatz: 195,00 Euro.
Auch wenn ein Arbeitnehmer in den Beratungsgesprächen zu den Rahmenbedingungen für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages abstrakt darauf hingewiesen worden ist, dass in der zweiten Phase eine Anrechnung eines (auch nur potentiellen) Arbeitslosengelds stattfinden...
Ein hinreichend gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines einheitlichen Verhinderungsfalls besteht regelmäßig dann, wenn sich an eine "erste" Arbeitsverhinderung in engem zeitlichen Zusammenhang eine dem Arbeitnehmer im Wege der "Erstbescheinigung" attestierte weitere...
(09.01.2026) Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und...