Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vorgelegt

Jan. 21, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(21.01.2021) Ar­beit­ge­ber sind ver­pflich­tet, über­all dort Ho­me­of­fice an­zu­bie­ten, wo es mög­lich ist. Das sieht die neue Co­ro­na-Ar­beits­schutz-Ver­ord­nung vor, die Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Hu­ber­tus Heil (SPD) dem Ka­bi­nett zur Kennt­nis vor­ge­legt hat. Die zu­nächst nur bis 15.03.2021 gel­ten­de Ver­ord­nung ent­hält zudem Schutz­maß­nah­men für die Be­schäf­tig­ten, deren An­we­sen­heit im Be­trieb un­ver­zicht­bar ist.

Quelle: IBR News
Link: Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vorgelegt

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...