(20.07.2026) In der Öffentlichkeit ist Nacktheit nur auf besonders dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. In den eigenen vier Wänden kann einem dagegen niemand eine Kleiderordnung vorschreiben. Balkone und Terrassen können jedoch oft von anderen Menschen – Nachbarn oder Passanten – eingesehen werden. Diese freuen sich häufig nicht besonders über den Anblick unbekleideter, nackter Sonnenanbeter. Andererseits hat es auch schon Nackedeis gegeben, die ihre Nachbarn auf Unterlassung verklagten, weil sie sich von diesen beobachtet fühlten. Nicht zuletzt kommt es gelegentlich auch zum Streit zwischen Mietern und Vermietern über dieses Thema.
Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes
(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...
