Nackt Sonnen auf dem Balkon: Erlaubt oder nicht?

Juli 20, 2026 | unkategorisiert

(20.07.2026) In der Öffentlichkeit ist Nacktheit nur auf besonders dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. In den eigenen vier Wänden kann einem dagegen niemand eine Kleiderordnung vorschreiben. Balkone und Terrassen können jedoch oft von anderen Menschen – Nachbarn oder Passanten – eingesehen werden. Diese freuen sich häufig nicht besonders über den Anblick unbekleideter, nackter Sonnenanbeter. Andererseits hat es auch schon Nackedeis gegeben, die ihre Nachbarn auf Unterlassung verklagten, weil sie sich von diesen beobachtet fühlten. Nicht zuletzt kommt es gelegentlich auch zum Streit zwischen Mietern und Vermietern über dieses Thema.

Ähnliche Beiträge

Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes

(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...

Bundesweite Solarpflicht ab 2027

(21.08.2026) Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz führt der Bund erstmals einheitliche Vorgaben für Solaranlagen auf Gebäuden ein. Die Pflicht startet 2027 bei bestimmten Nichtwohngebäuden und wird in den Folgejahren auf weitere Bestandsgebäude ausgeweitet. Ab 2030...

Grundsteuer: Welche Bescheide bekomme ich und wie prüfe ich sie?

(21.08.2026) Nach der Änderung des Grundsteuersystems mussten alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Frist zur Abgabe endete Ende Januar 2023, außer in Bayern (Verlängerung bis 30.4.2023). Immobilieneigentümer, die eine Grundsteuererklärung...