Nach Seitensprung: Liebhaber begehrt Umgangsrecht mit dem Kind

März 12, 2017 | Familien- und Erbrecht

Im vorliegenden Fall stammt das ehelich geborene Kind vielleicht aus einem Seitensprung. Der ehemalige Liebhaber, der vielleicht der Vater des Kindes ist, begehrt Umgangsrecht mit dem Kind. Die Eheleute wollen aber in jedem Fall einen solchen Umgang verhindern. Wer kann welche Rechte geltend machen?

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Nach Seitensprung: Liebhaber begehrt Umgangsrecht mit dem Kind

Ähnliche Beiträge

Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101...

Arbeitsunfähig bedeutet nicht zwangsläufig amtsunfähig

Ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied, das seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt, darf dieser als verhindert ansehen. Dies ändert sich jedoch, wenn dieses seine Amtsfähigkeit...

Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

(13.03.2026) Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich...