Nach erfolglosem Eilantrag: Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel können beginnen

Jan. 28, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(28.01.2022) Die Stadt Feh­marn ist mit ihrem Ver­such ge­schei­tert, den Be­ginn der Bau­ar­bei­ten am Ab­senk­tun­nel der Fes­ten Feh­marn­belt­que­rung im Weg des Eil­rechts­schut­zes zu ver­hin­dern. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Schles­wig-Hol­stein sprach der Stadt, die das vom Vor­ha­ben­trä­ger vor­ge­leg­te Ret­tungs- und Not­fall­kon­zept für un­zu­rei­chend hält, einen An­spruch auf Ein­schrei­ten der zu­stän­di­gen Be­hör­de ab. Denn das dem Vor­ha­ben­trä­ger auf­er­leg­te Ret­tungs- und Not­fall­kon­zept diene al­lein dem Schutz von All­ge­mein­in­ter­es­sen.

Quelle: IBR News
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