(16.02.2024) Wenn man für eine außergerichtliche Verhandlung über ein Ende des Verfahrens eine Terminsgebühr möchte, muss man auch mit der Gegenseite sprechen. Ein einseitiges Telefonat mit dem Gericht kann nach Ansicht des OLG Bamberg keine Terminsgebühr auslösen.
Quelle: IBR News
Link: Mit dem Richter telefoniert: Keine Terminsgebühr
