Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe

Nov. 6, 2017 | Bau- und Architektenrecht

Mindestlöhne steigen zum 1. Januar 2018 auf 12,20 Euro bzw. 15,20 Euro

(06.11.2017) Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe ist beigelegt. Die Gremien der Arbeitge-berverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, haben das am 18. Oktober in Frankfurt erzielte vorläufige Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit bestätigt. Zuvor hatte bereits die IG BAU für die Arbeitnehmerseite ihre Zustimmung erklärt. Damit steigen ab dem 1. Januar 2018 die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten auf 12,20 Euro beziehungsweise 15,20 Euro.

Quelle: IBR News
Link: Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe

Ähnliche Beiträge

Haushaltsschutz bei Trennung: Rechtsanwältin in Worms erklärt

Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt...