(23.02.2026) Im Jahr 2015 trat eine heiß diskutierte Änderung für Mieter in Kraft: die Mietpreisbremse. Seitdem dürfen die Bundesländer Gebiete mit Wohnungsknappheit ausweisen, in denen Vermieter bei einem Mieterwechsel die Mieten nur begrenzt erhöhen dürfen. Der Gesetzgeber wollte so den drastischen Anstieg der Mieten in Ballungsräumen und Großstädten verlangsamen. Denn: Zum Beispiel in Berlin waren die Mieten in den fünf Jahren vor der Reform um durchschnittlich 45 Prozent gestiegen, in München um 28 Prozent.
Schleswig-Holstein ändert Vergabeverordnung: Höhere Wertgrenzen geplant
(03.03.2026) Das Land Schleswig-Holstein plant eine umfassende Änderung seiner Vergabeverordnung zum zweiten Quartal 2026. Ziel ist es, die öffentliche Vergabe durch deutlich höhere Schwellenwerte für Direktvergaben und die Einführung flexiblerer Verfahrensarten zu...
