LG Berlin untersagt Makler Reservierungsgebühr

Dez. 1, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(01.12.2016) Ein Immobilienmakler darf nach einem Urteil des Berliner Landgerichts von Kaufinteressenten keine Reservierungsgebühr verlangen. Eine solche Gebühr stelle eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar, befand das Gericht in dem Urteil vom 08.11.2016. Die Verbraucherzentrale Berlin hatte gegen ein Maklerunternehmen aus der Hauptstadt geklagt (Az.: 15 O 152/16).

Quelle: IBR News
Link: LG Berlin untersagt Makler Reservierungsgebühr

Ähnliche Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt....