(15.02.2021) Die Berliner Anwaltschaft muss sich zum 1. März 2021 auf Veränderungen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Landgericht Berlin in großem Umfang Dokumente in Zivilsachen ausschließlich elektronisch an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zustellen.
Quelle: IBR News
Link: Landgericht Berlin stellt künftig elektronisch zu
