Lärm von den Nachbarn: Welche Rechte stehen mir zu?

Aug. 11, 2026 | unkategorisiert

(11.08.2026) Laut Umfragen stören sich 42 Prozent der Bundesbürger an Lärm im privaten Wohnbereich. Kein Wunder: Zu Hause möchte man sich erholen und entspannen. Die Bohrmaschine des Nachbarn stört dabei ebenso wie der laute Fernseher in der Wohnung oben, der ständige Partylärm vom Nachbarhaus oder die spielenden und schreienden Kinder auf dem Hof. Wenn Lärmbelästigung Stress verursacht, ist erst einmal Kommunikation nötig. Vielleicht reduziert der Nachbar ja seinen Geräuschpegel freiwillig, wenn man ihn sachlich und womöglich sogar freundlich auf das Problem hinweist? Aber: Was tun, wenn dies nicht hilft?

Ähnliche Beiträge

Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes

(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...

Bundesweite Solarpflicht ab 2027

(21.08.2026) Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz führt der Bund erstmals einheitliche Vorgaben für Solaranlagen auf Gebäuden ein. Die Pflicht startet 2027 bei bestimmten Nichtwohngebäuden und wird in den Folgejahren auf weitere Bestandsgebäude ausgeweitet. Ab 2030...

Grundsteuer: Welche Bescheide bekomme ich und wie prüfe ich sie?

(21.08.2026) Nach der Änderung des Grundsteuersystems mussten alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Frist zur Abgabe endete Ende Januar 2023, außer in Bayern (Verlängerung bis 30.4.2023). Immobilieneigentümer, die eine Grundsteuererklärung...