Kundin setzt männlichen Architekten durch: Dessen Kollegin erhält AGG-Entschädigung

Jan. 24, 2025 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

(24.01.2025) Eine potentielle Kundin wollte die ihr zugewiesene Frau nicht als Beraterin und wurde daraufhin von einem Mann betreut. Deshalb muss das Unternehmen der Beschäftigten nun eine AGG-Entschädigung zahlen, entschied das LAG-Baden-Württemberg.

Quelle: IBR News
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