Konkurrenz von vertraglicher und deliktischer Haftung bei Gebäudeschäden

März 18, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(18.03.2021) Ein de­lik­ti­scher An­spruch kann bei einem Bau­man­gel neben dem ver­trag­li­chen be­stehen. Dies gilt, falls wei­ter­ge­hen­de Schä­den ent­stan­den sind, die ge­gen­über dem rei­nen In­ter­es­se an einer man­gel­frei­en Sache eine ei­gen­stän­di­ge Be­deu­tung haben. Ein Zu­sam­men­fal­len die­ser An­sprü­che wird nach An­sicht des Bun­des­ge­richts­hofs nicht schon da­durch aus­ge­löst, dass das Bau­teil – wenn es funk­tio­niert – ne­ben­bei auch Schä­den am Rest­ge­bäu­de ver­mei­det.

Quelle: IBR News
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