Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch sind im Außenbereich privilegiert

Apr. 18, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(18.04.2024) Klein­wind­ener­gie­an­la­gen sind ein im Au­ßen­be­reich bau­recht­lich pri­vi­le­gier­tes Vor­ha­ben der „Nut­zung der Wind­ener­gie“. Das gilt laut OVG Ko­blenz auch dann, wenn der er­zeug­te Strom nur den pri­va­ten Ver­brauch de­cken, also nicht ins Netz ein­ge­speist wer­den soll.

Quelle: IBR News
Link: Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch sind im Außenbereich privilegiert

Ähnliche Beiträge

Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich

(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...

3 ABB 3/25

Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge