(13.04.2018) Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Ersatz des Frostschadens an ihrem unterhalb des Tunneldurchbruchs zur Hochmoselbrücke befindlichen Weinberg. Dies hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Urteil vom 4. April 2018 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Klage auf Ersatz von Frostschäden wegen Bau des Hochmoselübergangs erfolglos
