Kindesunterhalt: Arbeitgeberdarlehen anerkannt, Fahrraddarlehen nicht

Aug. 20, 2026 | Familien- und Erbrecht

Wer nach einer Trennung Kindesunterhalt zahlen muss, kann nicht jede monatliche Belastung einfach vom Einkommen abziehen. Im entschiedenen Fall ging es unter anderem um Kredite, Versicherungen und Kosten rund um das Kind. Ein Arbeitgeberdarlehen, das nach dem Vortrag des Vaters der Finanzierung eines benötigten Pkws diente, wurde berücksichtigt; ein Darlehen für ein Fahrrad dagegen nicht. Für Eltern im sogenannten Residenzmodell zeigt die Entscheidung, wie Familiengerichte beim Einkommen und …

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