(11.01.2024) Dieses Mal war es nicht der Fehler der stets zuverlässig arbeitenden Fachangestellten, sondern ein ansonsten zuverlässiger Kanzleidrucker, der den fristgemäßen Versand verhinderte. In Zeiten der Digitalisierung und des beA keine Grundlage für einen Wiedereinsetzungsantrag, befand der BGH.
Quelle: IBR News
Link: Keine Wiedereinsetzung wegen Ausfall des Kanzleidruckers
