Keine Wiedereinsetzung wegen Ausfall des Kanzleidruckers

Jan. 11, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(11.01.2024) Die­ses Mal war es nicht der Feh­ler der stets zu­ver­läs­sig ar­bei­ten­den Fach­an­ge­stell­ten, son­dern ein an­sons­ten zu­ver­läs­si­ger Kanz­lei­dru­cker, der den frist­ge­mä­ßen Ver­sand ver­hin­der­te. In Zei­ten der Di­gi­ta­li­sie­rung und des beA keine Grund­la­ge für einen Wie­der­ein­set­zungs­an­trag, be­fand der BGH.

Quelle: IBR News
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