(16.02.2022) Das Beschwerdegericht muss im Rahmen einer Notarbeschwerde lediglich prüfen, ob der Bevollmächtigte pflichtwidrig gehandelt hat. Laut Bundesgerichtshof ist dieser nicht verpflichtet, ein Gutachten über den Wert eines verkauften Grundstücks vor dem Gang zum Grundbuchamt zu prüfen. Damit lasse sich kein wucherähnliches Rechtsgeschäft belegen.
Quelle: IBR News
Link: Keine Prüfpflicht eines Notars bei Wertgutachten eines Grundstücks
