Keine Berufung per Fax am LAG Schleswig-Holstein

Juni 8, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(08.06.2020) Eine Be­ru­fungs­ein­le­gung per Fax ist beim Lan­des­ar­beits­ge­richt Schles­wig-Hol­stein un­wirk­sam. Rei­che eine Par­tei durch ihren Rechts­an­walt ihre Be­ru­fung in­ner­halb der Be­ru­fungs­frist nur per Fax ein, so sei die Be­ru­fung un­zu­läs­sig, so das LAG mit Be­schluss vom 25.03.2020. Das Ge­richt ver­weist auf die Lan­des­ver­ord­nung über die Pflicht zur Nut­zung des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs, mit der Schles­wig-Hol­stein als bis­her ein­zi­ges Bun­des­land die Vor­schrift des § 46g ArbGG vor­zei­tig ein­ge­führt habe.

Quelle: IBR News
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