Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger als Erstverwalter!

Juli 26, 2016 | Immobilienrecht

Eine von einem Bauträger in AGB eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam. Das hat der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 30.06.2016 (im Anschluss an BGH, IBR 2013, 686) entschieden.

Quelle: IBR News
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