Kein warmes Wasser: Welche Mietminderung ist angemessen?

Juli 5, 2016 | Immobilienrecht

(05.07.2016) Gibt es in einer Mietwohnung kein Warmwasser mehr oder hapert es ständig mit der entsprechenden Technik, kann der Mieter die Miete mindern. Gerichte gestehen Mietern in solchen Fällen unterschiedlich hohe Mietminderungsquoten zu – ja nachdem, wie sehr die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigt wird.

Quelle: IBR News
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