Kein Recht auf Übersendung finanzgerichtlicher Akten in Anwaltskanzlei

Aug. 20, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(20.08.2020) Ein­sicht in die Pa­pier­ak­ten des Fi­nanz­ge­richts kann grund­sätz­lich nur in den Räu­men eines Ge­richts oder einer Be­hör­de unter Auf­sicht eines im öf­fent­li­chen Dienst ste­hen­den Be­diens­te­ten ge­währt wer­den. Es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf die Über­sen­dung von Akten oder die Über­las­sung voll­stän­di­ger Ko­pi­en. Die Fi­nanz­ge­richts­ord­nung gehe dem Aus­kunfts­recht aus Art. 15 DS-GVO vor, ent­schied das Fi­nanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg.

Quelle: IBR News
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