(28.04.2026) Oft beginnt das Verhältnis zwischen Nachbarn durchaus angenehm. Irgendwann aber kommen kleine Ärgernisse auf. Dazu können auch die Haustiere von Nachbarn beitragen. Nicht selten laufen diese auf fremden Terrassen herum, erledigen ihr Geschäft in Nachbars Garten oder machen laute Geräusche. Meist nimmt der geplagte Nachbar dies eine Zeit lang hin – bis ihm der Kragen platzt. Dann vergreift man sich schnell auch mal im Ton – und schon folgt der schönste Nachbarschaftsstreit. Am Ende hilft nur noch der Gang zum Anwalt.
Unzulässige Schlechterbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei tariflichen Schwellenwerten für Mehrarbeitszuschläge
In einer tariflichen Regelung, die eine Zuschlagspflicht für geleistete Mehrarbeit erst ab dem Überschreiten einer Schwelle von 168 Mehrarbeitsstunden vorsieht, liegt eine mit § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG nicht zu vereinbarende Schlechterbehandlung von Teilzeitkräften ggü....
