"Kampf ums Recht": Bezeichnung als "fetter Anwalt" kann zulässig sein

Jan. 23, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(23.01.2024) Eine An­wäl­tin be­zeich­net einen Kol­le­gen als „fet­ter An­walt“ und „Rum­pel­stilz­chen“. Dies kann im Kon­text einer recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung er­laubt sein. Im „Kampf ums Recht“ könn­ten auch „be­son­ders star­ke und ein­dring­li­che Aus­drü­cke“ zu­läs­sig sein, so das BVerfG.

Quelle: IBR News
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