(23.01.2024) Eine Anwältin bezeichnet einen Kollegen als „fetter Anwalt“ und „Rumpelstilzchen“. Dies kann im Kontext einer rechtlichen Auseinandersetzung erlaubt sein. Im „Kampf ums Recht“ könnten auch „besonders starke und eindringliche Ausdrücke“ zulässig sein, so das BVerfG.
Quelle: IBR News
Link: "Kampf ums Recht": Bezeichnung als "fetter Anwalt" kann zulässig sein
