(31.08.2023) Eine Gemeinde kann gegen ein Einzelhandelsgroßprojekt in der Nachbargemeinde nicht mit der Begründung vorgehen, dass sie die eigene Nahversorgung mit Lebensmitteln gefährdet sieht. Das BVerwG lässt das Beeinträchtigungsverbot als Raumordnungsziel grundsätzlich nicht zu. …
Quelle: IBR News
Link: Kampf um den kleinen Lebensmittelmarkt um die Ecke
