(19.7.2016) Grundsätzlich trifft einen Hauseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Er muss also dafür sorgen, dass Bewohner und deren Gäste keinen Gefahren ausge­setzt sind. Doch das geht nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern nicht so weit, dass ein Hauseigentümer auch noch vor einem leicht feuchten, ge­wischten Boden warnen muss.

Quelle: IBR News
Link: In einem Mietshaus muss man mit feuchten und rutschigen Böden rechnen