Höchstspannungsfreileitung in Kreuztal: Klage gegen Umspannanlage Junkernhees erfolgreich, gegen Trassenführung im Heestal erfolglos

Juni 21, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(21.06.2024) Der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung und eine Umspannanlage im Heestal ist teilweise rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 20.06.2024 entschieden.

Quelle: IBR News
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