(28.02.2018) Der Europäische Gerichtshof sollte erklären, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen Europarecht verstoßen hat, indem sie Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zwingenden Mindest- und Höchstsätzen unterworfen hat. So lautet sinngemäß der heutige Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH Maciej Szpunar.

Quelle: IBR News
Link: HOAI verstößt gegen Europarecht!