HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als "gefährlicher Abfall" eingestuft

Jan. 11, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(11.01.2017) Der Gesetzgeber hat auf die vehemente Kritik aller Bauverbände an der Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung reagiert.

Quelle: IBR News
Link: HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als "gefährlicher Abfall" eingestuft

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Vertragsfreiheit bei EU-Unterauftragsvergaben

(16.02.2026) Das EU-Parlament hat gestern den Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe angenommen. Weder eine Beschränkung der Unterauftragsvergabe noch eine durchgängige Haftung des Generalunternehmers entlang der gesamten Auftragskette sind vorgesehen. Der...

Unterauftragsvergabe: Bausektor braucht Flexibilität

(Berlin) - Das Europäische Parlament hat am Donnerstag seinen Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe verabschiedet. Der Bericht enthält Empfehlungen an die EU-Kommission, welche neuen Regelungen zur Unterauftragsnehmervergabe auf europäischer Ebene erlassen werden...