HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als "gefährlicher Abfall" eingestuft

Jan. 11, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(11.01.2017) Der Gesetzgeber hat auf die vehemente Kritik aller Bauverbände an der Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung reagiert.

Quelle: IBR News
Link: HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als "gefährlicher Abfall" eingestuft

Ähnliche Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt....