(05.02.2021) Die vom Bezirk veranlassten Arbeiten zur Stabilisierung eines einsturzgefährdeten Mehrfamilienhauses müssen nicht gestoppt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Hauseinsturz droht: Stadt darf Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Bauherrn ergreifen
