(20.04.2021) Hausboote auf dem Großen Wannsee dürfen ohne Baugenehmigung nicht zu Übernachtungszwecken vermietet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Wegen ihrer überwiegend ortsfesten Nutzung handele es sich bei den Booten um bauliche Anlagen, für die es einer Baugenehmigung bedürfe.
Quelle: IBR News
Link: Hausboote auf Großem Wannsee dürfen nicht als Ferienwohnungen vermietet werden
