Hangrutschgefahr: Nachbar muss bedingte Baugenehmigung hinnehmen

März 10, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(10.03.2021) Ein um die Trag­fä­hig­keit sei­nes Grund­stücks be­sorg­ter Nach­bar kann nicht die Auf­he­bung einer für das an­gren­zen­de Grund­stück er­teil­ten Bau­ge­neh­mi­gung ver­lan­gen, die unter der Be­din­gung steht, dass spä­tes­tens bei Bau­be­ginn eine Be­schei­ni­gung über die Ge­währ­leis­tung der Stand­si­cher­heit des Bau­vor­ha­bens vor­zu­le­gen ist. Dies hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Mainz ent­schie­den.

Quelle: IBR News
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