(05.05.2026) Am 04.05.2026 hat die EU-Kommission ihre Überprüfung der Entwaldungsverordnung vorgelegt. Die daraus folgenden Korrekturen sind unzureichend, kritisiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Unzulässige Schlechterbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei tariflichen Schwellenwerten für Mehrarbeitszuschläge
In einer tariflichen Regelung, die eine Zuschlagspflicht für geleistete Mehrarbeit erst ab dem Überschreiten einer Schwelle von 168 Mehrarbeitsstunden vorsieht, liegt eine mit § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG nicht zu vereinbarende Schlechterbehandlung von Teilzeitkräften ggü....
