Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

Apr. 30, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(30.04.2021) Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der getrenntlebende Ehemann die Zustimmung seiner Noch-Ehefrau zur Kündigung der einst gemeinsam angemieteten Ehewohnung fordern darf (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.03.2021, Az.: 477 F 23297/20 RI).

Quelle: IBR News
Link: Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...