(10.02.2026) Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, den Anstieg von Indexmieten auf jährlich 3,5 Prozent zu begrenzen und Transparenzpflichten für Möblierungszuschläge einzuführen. Um die Umgehung der Mietpreisbremse zu verhindern, soll zudem eine Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge gelten. Gleichzeitig wird der Schutz vor Wohnungsverlust gestärkt, indem Nachzahlungen bei Mietrückständen künftig auch ordentliche Kündigungen einmalig unwirksam machen können.
Sammelklage-Urteil: Preiserhöhungen von E.ON-Fernwärme rechtswidrig
(13.10.2026) Das Oberlandesgericht Hamm hat in der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die E.ON Energy Solutions GmbH entschieden. Das Gericht hält die Preisänderungsklauseln von E.ON für unwirksam. Das Urteil gilt zunächst für die...
