Gericht kann Testpflicht auch für Geimpfte anordnen

Aug. 31, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(31.08.2021) Ge­rich­te kön­nen die Teil­nah­me an Ver­hand­lun­gen auch für Ge­impf­te von einem ne­ga­ti­ven Co­ro­na-Test ab­hän­gig ma­chen. Dies hat das Ober­lan­des­ge­richt Celle An­fang Au­gust (Beschluss vom 02.08.2021 – 2 Ws 230/21) klar­ge­stellt. Ver­schie­de­ne Ex­per­ten wür­den in be­stimm­ten Fäl­len zur Testung auch ge­impf­ter Per­so­nen raten, um Un­ge­impf­te zu schüt­zen, heißt es in der Be­grün­dung. Eine Pflicht zur Test­an­ord­nung für Ge­impf­te be­stehe für Ge­rich­te aber nicht. …

Quelle: IBR News
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