(30.08.2022) Nimmt ein Notar wiederholt Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vor, verstößt er gegen das Gebot der Unparteilichkeit. Der Jurist erweckt bei Testaten in Verwaltungsräumen einer Immobilienfirma laut Bundesgerichtshof den Anschein, er stehe in einem unangemessenen Näheverhältnis zu dem Unternehmen. Dadurch verletze er seine Berufspflichten und setze sich disziplinarischen Maßnahmen der Notarkammer aus. …
Quelle: IBR News
Link: Geldbuße für Notar nach Beurkundungen in Räumen einer Partei
