"Funkstille" zwischen Eltern: Kein gemeinsames Sorgerecht

Jan. 26, 2017 | Familien- und Erbrecht

Dass Eltern sich nach einer Trennung nur noch wenig zu sagen haben, ist nicht ungewöhnlich. Die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts für die Kinder erfordert jedoch ein Mindestmaß an Kooperation und Kommunikation. Lehnen dies beide Elternteile vehement ab, muss einer allein das Sorgerecht bekommen.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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