(14.04.2022) Die Vorlage einer Kopie eines gefälschten Impfausweises in der Absicht, über eine erfolgte vollständige Schutzimpfung gegen Corona zu täuschen, kann die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Quelle: IBR News
Link: Fristlose Kündigung bei gefälschtem Impfausweis
