Fristenüberwachung und kein Ende

Juli 7, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(07.07.2020) Der Bun­des­ge­richts­hof hat mit Be­schluss vom 18.06.2020 wie­der­um die Ab­leh­nung einer Wie­der­ein­set­zung wegen feh­ler­haf­ter Kanz­lei­or­ga­ni­sa­ti­on be­stä­tigt: Über­neh­me der An­walt die Fris­ten­kon­trol­le zwi­schen­zeit­lich durch Be­ar­bei­tung der Sache selbst, müsse er bei Rück­füh­rung der Akte in den Kanz­lei­be­trieb si­cher­stel­len, dass die Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung der Frist wie­der bei sei­nem Per­so­nal liege. Ein Miss­ver­ständ­nis gehe zu sei­nen Las­ten.

Quelle: IBR News
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